Landesverband des Sächsischen
Groß- und Außenhandels/
Dienstleistungen e.V.

26.01.2012

Erhöhung der Ausgleichsabgabe für behinderte Menschen


Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, wenigstens 5 % dieser Plätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden.

Zum 1. Januar 2012 erhöht sich die Ausgleichsabgabe wie folgt:

Erfüllungsquote

  • bis unter 5 %: von 105 Euro auf 115 Euro
  • bis unter 3 %: von 180 Euro auf 200 Euro
  • 0 bis unter 2 %: von 260 Euro auf 290 Euro

Die erhöhten Sätze sind erstmals zum 31. März 2013 zu zahlen, wenn die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2012 fällig wird.


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